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Jugendarbeit

ZWRD-K 2018: Grömitz

Veröffentlicht: 29.08.2018
Autor: Annika Schmidt

In den Sommerferien verbrachten insgesamt vier Mitglieder unserer Jugend eine oder zwei Wochen an der Ostseeküste, drei davon in Grömitz und eine Person in Schönberg/Kalifornien, wo sie sich im Zentralen Wasserrettungsdienst Küste (ZWRD-K) engagierten.

Das bedeutet, dass sie an einer bestimmten Wasserrettungsstation an der Nord- oder Ostseeküste eingesetzt sind, wo sie als Rettungsschwimmer ehrenamtlich tätig sind. Ihr täglicher Wachdienst dauert von 9 Uhr bis 18 Uhr. In erster Linie geht es natürlich darum die Wachtürme direkt am Strand zu besetzen, wo in der Regel zwei Rettungsschwimmer gemeinsam aufpassen. Sie sind stets mit einem Fernglas, einem Megafon, einer Erste-Hilfe-Tasche, einem Gurtretter und einem Funkgerät ausgestattet. Die Rettungsschwimmer beobachten das Geschehen am Strand und vor allem im Wasser. Falls tatsächlich jemand ertrinken sollte, kann eine Person mit dem Gurtretter ins Wasser laufen, während die andere Person über Funk die Hauptwache informiert, die dann ein Boot schicken kann. Die häufigsten "Einsätze" sind aber harmlos: Pflaster kleben, Wespenstiche oder Feuerquallenverletzungen behandeln.

Die Rettungsschwimmer kommen aus ganz Deutschland an die Küste und so lernt man viele neue Menschen kennen. Nach neun Stunden gemeinsam auf dem Turm hat man sich schnell angefreundet :)

Es gibt stets eine Art gemeinsames Abendprogramm: entweder gemeinsam kochen/grillen oder ins Restaurant gehen, Wasserski fahren oder in die Therme gehen. Langweilig wird ein Einsatz an der Küste sicher nicht!


Du interessiert dich auch für einen Einsatz im ZWRD-K?

Hier sind die wichtigsten Infos:

Der Wasserrettungsdienst wird in der Regel von Mai bis September, an einigen Stationen aber auch bis Oktober durchgeführt.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre (bei einigen Wasserrettungsstationen 18 Jahre) und die Vorraussetzungen sind der Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) Silber, das nicht älter als zwei Jahre ist, sowie ein aktueller Erste Hilfe Kurs.

Die Unterkunft ist frei. Verpflegung wird gestellt oder als Verpflegungsgeld ausgezahlt. Darüber hinaus bekommen Rettungsschwimmer eine Aufwandsentschädigung von 5,- Euro pro Wachtag. An- und Abreisetag werden hierbei als ein Wachtag gerechnet. Fahrtkosten werden je nach Dauer und Zeitpunkt des Einsatzes teilweise oder vollständig übernommen.

Bewerben kann man sich über das Onlineportal ab dem 01.Oktober des Vorjahres: https://zwrd-k.dlrg.de.

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